Grundbuchamt Rahden

Grundbuchauszug für Rahden online beantragen

Rahden ist Sitz des Amtsgerichts Rahden. Dessen Grundbuchamt führt das Grundbuch für Rahden und 2 weitere Orte im Gerichtsbezirk.

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Rahden Grundbuchamt · Lange Straße 18 · 32369 Rahden
AntragOnline, 3 Min.
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Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Rahden – Grundbuchamt für Rahden

Amtsgericht Rahden Lange Straße 18
32369 Rahden
Telefon
+49577191040
E-Mail
kontakt@ag-rahden.nrw.de
Web
Amtswebsite

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Rahden: Öffnungszeiten und alle 3 Orte des Bezirks

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Rahden online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Rahden ist das in der Regel das Amtsgericht Rahden.

Ort32369 Rahden

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Rahden

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Minden-Lübbecke
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 267,1 km
Bauamt (Baulastauskunft) Kreis Minden-Lübbecke Minden, 26,7 km
Katasteramt Landkreis Minden-Lübbecke Minden, 26,7 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Rahden auf einen Blick

Kreis
Minden-Lübbecke
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl
32369
Gemeindeschlüssel
05770040
Lage
52,434° N, 8,613° O

Ebenfalls Amtsgericht Rahden

Nachbarorte mit demselben Grundbuchamt, ab Rahden:

Bodenrichtwerte in Rahden

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 60 €/m² 25–130 € (17)
Mischgebiet 85 €/m² 55–170 € (5)
Gewerbe / Industrie 10 €/m² 10–25 € (6)
Landwirtschaftliche Flächen 3,65 €/m² 2,30–5,00 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen, Geobasis NRW (dl-de-zero-2.0), über amtfinder.de.