Grundbuchamt Brüssow

Grundbuchauszug für Brüssow online beantragen

Für Grundstücke in Brüssow führt das Amtsgericht Prenzlau das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Prenzlau, rund 19,8 km südwestlich von Brüssow (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Prenzlau Grundbuchamt · in Prenzlau, 19,8 km südwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Prenzlau – Grundbuchamt für Brüssow

Amtsgericht Prenzlau Baustraße 37
17291 Prenzlau
Telefon
+4939848610
E-Mail
verwaltung@agpz.brandenburg.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Di 09:00–12:00 Uhr; Di 15:00–17:00 Uhr
Entfernung
19,8 km südwestlich von Brüssow (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Prenzlau: Öffnungszeiten und alle 19 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Prenzlau

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Brüssow online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Brüssow ist das in der Regel das Amtsgericht Prenzlau.

Ort17326 Brüssow

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Brüssow

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uckermark
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 342,7 km
Bauamt (Baulastauskunft) Kreisverwaltung Uckermark Prenzlau, 19,8 km
Katasteramt Landkreis Uckermark Schwedt/Oder, 38,4 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Uckermark Prenzlau, 19,8 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Brüssow

Stichtag 01.01.2026

Mischgebiet 8,00 €/m² 6,00–20 € (14)
Landwirtschaftliche Flächen 1,90 €/m² 1,00–2,80 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.