Grundbuchamt Senftenberg

Für Grundstücke in Senftenberg führt das Amtsgericht Senftenberg das Grundbuch. Senftenberg liegt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Senftenberg selbst.

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt Senftenberg“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Zuständiges Amt Amtsgericht Senftenberg Grundbuchamt · Steindamm 8 · 01968 Senftenberg
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Senftenberg – Grundbuchamt für Senftenberg

Amtsgericht Senftenberg Steindamm 8
01968 Senftenberg
Telefon
+49357337380
E-Mail
verwaltung@agsfb.brandenburg.de
Web
Amtswebsite
Routenplaner öffnen
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Senftenberg beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

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    Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
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    Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
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    Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Weitere zuständige Stellen für Senftenberg

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Senftenberg Senftenberg
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Katasteramt Landkreis Oder-Spree Beeskow

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahlen in Senftenberg

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Senftenberg.

01968 01986 01996

Grundbuchämter in der Umgebung von Senftenberg

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Senftenberg:

Öffnungszeiten

Zentrale und Grundbuchamt

Mo 09:00–15:00 Uhr
Mo 13:00–15:00 Uhr
Di 09:00–17:00 Uhr
Di 13:00–17:00 Uhr
Fr 09:00–16:00 Uhr
Fr 13:00–16:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Fragen und Antworten zu Senftenberg

Welches Grundbuchamt ist für Senftenberg zuständig?

Für Grundstücke in Senftenberg führt Amtsgericht Senftenberg das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Senftenberg dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Senftenberg“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Senftenberg?

Ja. Amtsgericht Senftenberg ist für alle Postleitzahlen in Senftenberg zuständig: 01968, 01986, 01996.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Senftenberg liegt zwar im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Senftenberg. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.