Amtsgericht Amberg – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Amberg, Amberg. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 27 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Amberg Paulanerplatz 4 · 92224 Amberg
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Amberg Paulanerplatz 4
92224 Amberg
Telefon
+4996216040
Fax
+499621604110
E-Mail
poststelle.gba@ag-am.bayern.de
Web
Offizielle Amtswebsite
Routenplaner öffnen
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Öffnungszeiten

Grundbuchamt Sprechzeiten

Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.

Sprechzeiten Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Terminvereinbarung wird zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen, aber nicht als Pflicht genannt.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Zuständigkeit laut Amt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts Amberg. Es führt die Grundbücher für die im Bezirk gelegenen Grundstücke und ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen – Antragsformular herunterladbar, persönliche Vorsprache, schriftlich oder per Telefax möglich, keine telefonische Bestellung
  • Einsicht ins Grundbuch – Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026