Amtsgericht Ansbach – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Ansbach, Ansbach. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 54 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
91522 Ansbach
- Telefon
- +4998158441
- poststelle.gba@ag-an.bayern.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 54 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Ansbach das Grundbuch:
- Adelshofen
- Ansbach
- Arberg
- Aurach
- Bechhofen
- Burgoberbach
- Burk
- Colmberg
- Dentlein am Forst
- Dietenhofen
- Dinkelsbühl
- Dittenheim
- Dombühl
- Ehingen
- Feuchtwangen
- Flachslanden
- Gebsattel
- Geslau
- Heilsbronn
- Herrieden
- Insingen
- Langfurth
- Lehrberg
- Leutershausen
- Lichtenau
- Merkendorf
- Mitteleschenbach
- Mönchsroth
- Neuendettelsau
- Neusitz
- Oberdachstetten
- Obernzenn
- Ornbau
- Petersaurach
- Rothenburg ob der Tauber
- Röckingen
- Rügland
- Sachsen
- Schillingsfürst
- Schnelldorf
- Schopfloch
- Steinsfeld
- Unterschwaningen
- Wassertrüdingen
- Weidenbach
- Weihenzell
- Weiltingen
- Wettringen
- Wilburgstetten
- Windelsbach
- Windsbach
- Wittelshofen
- Wolframs-Eschenbach
- Wörnitz
Weitere Angaben des Amts
Zuständigkeit laut Amt
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026