Amtsgericht Büdingen – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Büdingen, Büdingen. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 13 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Büdingen Stiegelwiese 1 · 63654 Büdingen
Unbeglaubigt10,00 €
Beglaubigt20,00 €
Grundbuchauszug online beantragen Behördengebühr nach GNotKG, bundeseinheitlich

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Büdingen Stiegelwiese 1
63654 Büdingen
Telefon
+49 6042 982 0
Fax
+49611327618123
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

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Zuständigkeitsbereich: 13 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Büdingen das Grundbuch:

Öffnungszeiten

Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.

Online-Terminvereinbarung für Nachlasssachen und Betreuungssachen angeboten, aber keine ausdrückliche Terminpflicht genannt.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Zuständigkeit laut Amt

Das Amtsgericht Büdingen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen und gehört zum Landgerichtsbezirk Gießen. Es behandelt unter anderem Nachlasssachen (Erbausschlagung, Testamentsverwahrung, Testamentsrückgabe) und Betreuungssachen (Betreuerverpflichtung).

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen – Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges; wird auf Antrag schriftlich direkt vom Grundbuchamt übersandt

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026