Grundbuchamt Büdingen

Grundbuchauszug für Büdingen online beantragen

Büdingen ist Sitz des Amtsgerichts Büdingen. Dessen Grundbuchamt führt das Grundbuch für Büdingen und 12 weitere Orte im Gerichtsbezirk.

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Büdingen Grundbuchamt · Stiegelwiese 1 · 63654 Büdingen
AntragOnline, 3 Min.
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Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Büdingen – Grundbuchamt für Büdingen

Amtsgericht Büdingen Stiegelwiese 1
63654 Büdingen
Telefon
+49 6042 982 0
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Büdingen: Öffnungszeiten und alle 13 Orte des Bezirks

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Büdingen online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Büdingen ist das in der Regel das Amtsgericht Büdingen.

Ort63654 Büdingen

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Büdingen

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Büdingen Büdingen
Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Main-Kinzig-Kreis und Wetteraukreis)
Katasteramt Kastasteramt Wetteraukreis Büdingen
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 500,4 km
Bauamt / Umweltamt Main-Kinzig-Forum Gelnhausen, 11,2 km
Bauamt (Baulastauskunft) Wetteraukreis-Der Kreisausschuss Friedberg, 25,8 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Büdingen

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 135 €/m² 25–295 € (64)
Mischgebiet 100 €/m² 35–265 € (57)
Gewerbe / Industrie 73 €/m² 35–90 € (16)
Landwirtschaftliche Flächen 1,30 €/m² 0,80–3,50 € (37)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.