Amtsgericht Cottbus Zweigstelle Guben – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Cottbus Zweigstelle Guben, Guben. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts .
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
03172 Guben
- Telefon
- +4935614080
- Fax
- +493561408200
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Öffnungszeiten
Mittwoch keine Sprechzeiten
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist erforderlich. Telefonisch: 0355/48 54 20.
Persönliche Termine im Gericht: Bitte vereinbaren Sie immer vorab telefonisch einen Termin (auch in Eilfällen). Ohne Termin ist eine Bearbeitung vor Ort meist nicht möglich. Kirchenaustritte: Ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Nachlasssachen & Beurkundungen: Termine und offizielle Beurkundungen erfolgen nur nach vorheriger Vergabe. Eilsachen: Kennzeichnen Sie dringende Anträge auf dem Umschlag und im Schreiben unmissverständlich mit "EILT" oder "PRIORITÄT". Entschädigungen: Anträge für Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher sind immer schriftlich einzureichen.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Amtsgericht Cottbus (einschließlich Zweigstelle Guben)
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026