Amtsgericht Cottbus Zweigstelle Guben – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Cottbus Zweigstelle Guben, Guben. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts .

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Cottbus Zweigstelle Guben Alte Poststraße 66 · 03172 Guben
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Cottbus Zweigstelle Guben Alte Poststraße 66
03172 Guben
Telefon
+4935614080
Fax
+493561408200
Web
Offizielle Amtswebsite
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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Öffnungszeiten

Mittwoch keine Sprechzeiten

Mo 09:00–12:00 Uhr Freitag keine Sprechzeiten

Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

Di 09:00–17:00 Uhr

Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr

Do 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist erforderlich. Telefonisch: 0355/48 54 20.

Persönliche Termine im Gericht: Bitte vereinbaren Sie immer vorab telefonisch einen Termin (auch in Eilfällen). Ohne Termin ist eine Bearbeitung vor Ort meist nicht möglich. Kirchenaustritte: Ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Nachlasssachen & Beurkundungen: Termine und offizielle Beurkundungen erfolgen nur nach vorheriger Vergabe. Eilsachen: Kennzeichnen Sie dringende Anträge auf dem Umschlag und im Schreiben unmissverständlich mit "EILT" oder "PRIORITÄT". Entschädigungen: Anträge für Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher sind immer schriftlich einzureichen.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Zuständigkeit laut Amt

Amtsgericht Cottbus (einschließlich Zweigstelle Guben)

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026