Amtsgericht Dillingen a.d. Donau – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Dillingen a.d. Donau, Dillingen a.d.Donau. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 19 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Dillingen a.d. Donau St.-Ulrichs-Platz 3 · 89407 Dillingen a.d.Donau
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Dillingen a.d. Donau St.-Ulrichs-Platz 3
89407 Dillingen a.d.Donau
Telefon
+49907150020
Fax
+4990715002507
E-Mail
Poststelle@ag-dlg.bayern.de
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Öffnungszeiten

Amtsgericht Dillingen (Zutritt nur nach telefonischer Voranmeldung)

Mo–Fr 08:30–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist erforderlich. Telefonisch: 09071 / 5002-0.

Zutritt ins Gerichtsgebäude wird nur nach telefonischer Voranmeldung (Terminvereinbarung!) gewährt.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026

Zuständigkeit laut Amt

Erteilung von Grundbuchausdrucken unter Darlegung des berechtigten Interesses direkt beim Grundbuchamt

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen – Anforderung eines Grundbuchausdrucks unter Darlegung des berechtigten Interesses direkt beim Grundbuchamt

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026