Amtsgericht Ebersberg – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Ebersberg, Ebersberg. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 22 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
85560 Ebersberg
- Telefon
- 08092 8253-0
- Fax
- +498092825396
- poststelle@ag-ebe.bayern.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 22 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Ebersberg das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Sprechzeit
Öffnungszeit Montag - Donnerstag; Am 24. und 31. Dezember ist das Amtsgericht nicht geöffnet; am Faschingsdienstag nur bis 12:00 Uhr geöffnet; zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Gesonderte Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle
Öffnungszeit Montag - Donnerstag
Öffnungszeit Freitag
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Barrierefreiheit und Anfahrt
- Rollstuhlgerecht: ja
- Die Räumlichkeiten im Hauptgebäude können per Aufzug erreicht werden. Das Strafgericht sowie das Grundbuchamt besitzt leider keinen behindertengerechten Zugang. In diesem Fall wird gebeten, sich an der Pforte zu melden.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Verfahren des Zivil-, Familien-, Straf-, Betreuungs-, Nachlass- und Vollstreckungsgerichts; Grundbuchamt (nimmt derzeit nicht am elektronischen Rechtsverkehr teil).
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026