Amtsgericht Ebersberg – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Ebersberg, Ebersberg. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 22 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Ebersberg Bahnhofstr. 19 · 85560 Ebersberg
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Ebersberg Bahnhofstr. 19
85560 Ebersberg
Telefon
08092 8253-0
Fax
+498092825396
E-Mail
poststelle@ag-ebe.bayern.de
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 22 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Ebersberg das Grundbuch:

Öffnungszeiten

Sprechzeit

Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr

Öffnungszeit Montag - Donnerstag; Am 24. und 31. Dezember ist das Amtsgericht nicht geöffnet; am Faschingsdienstag nur bis 12:00 Uhr geöffnet; zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Mo 08:00–16:00 Uhr

Gesonderte Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle

Mo, Do 08:30–11:30 Uhr

Öffnungszeit Montag - Donnerstag

Di–Do 08:00–16:00 Uhr

Öffnungszeit Freitag

Fr 08:00–14:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Barrierefreiheit und Anfahrt

  • Rollstuhlgerecht: ja
  • Die Räumlichkeiten im Hauptgebäude können per Aufzug erreicht werden. Das Strafgericht sowie das Grundbuchamt besitzt leider keinen behindertengerechten Zugang. In diesem Fall wird gebeten, sich an der Pforte zu melden.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Zuständigkeit laut Amt

Verfahren des Zivil-, Familien-, Straf-, Betreuungs-, Nachlass- und Vollstreckungsgerichts; Grundbuchamt (nimmt derzeit nicht am elektronischen Rechtsverkehr teil).

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026