Amtsgericht Frankenberg – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Frankenberg, Frankenberg (Eder). Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 10 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
35066 Frankenberg (Eder)
- Telefon
- +49 6451 7261 0
- Fax
- +496451726161
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 10 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Frankenberg das Grundbuch:
Öffnungszeiten
nachmittags nach Vereinbarung
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.
Online-Terminvereinbarung für Betreuerverpflichtung, Grundbuchsachen, Nachlasssachen (Testamentsrückgabe/-verwahrung) auf der Website; keine Pflicht angegeben.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026