Grundbuchamt Allendorf (Eder)

Für Grundstücke in Allendorf (Eder) führt das Amtsgericht Frankenberg das Grundbuch. Allendorf (Eder) liegt im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 7,8 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt Allendorf (Eder)“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Zuständiges Amt Amtsgericht Frankenberg Grundbuchamt · Geismarer Straße 22 · 35066 Frankenberg (Eder)
Unbeglaubigt10,00 €
Beglaubigt20,00 €
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Frankenberg – Grundbuchamt für Allendorf (Eder)

Amtsgericht Frankenberg Geismarer Straße 22
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon
+49 6451 7261 0
Web
Amtswebsite
Entfernung
7,8 km Luftlinie ab Allendorf (Eder)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Allendorf (Eder) beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

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    Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
  2. 2
    Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
  3. 3
    Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Weitere zuständige Stellen für Allendorf (Eder)

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Katasteramt Amt für Bodenmanagement Waldeck_Frankenberg Korbach
Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Landkreise Kassel und Waldeck-Frankenberg)

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahl in Allendorf (Eder)

Das zuständige Grundbuchamt gilt für die Postleitzahl in Allendorf (Eder).

35108

Grundbuchämter in der Umgebung von Allendorf (Eder)

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Allendorf (Eder):

Öffnungszeiten

nachmittags nach Vereinbarung

Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Fragen und Antworten zu Allendorf (Eder)

Welches Grundbuchamt ist für Allendorf (Eder) zuständig?

Für Grundstücke in Allendorf (Eder) führt Amtsgericht Frankenberg das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Allendorf (Eder) dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Allendorf (Eder)“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Allendorf (Eder) entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Allendorf (Eder) bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 7,8 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Allendorf (Eder) liegt zwar im Landkreis Waldeck-Frankenberg, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Frankenberg. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.