Amtsgericht Frankfurt (Oder) – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Frankfurt (Oder), Frankfurt (Oder). Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 11 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
15236 Frankfurt (Oder)
- Telefon
- +49 335 366 0
- Fax
- +493353665729
- verwaltung@agff.brandenburg.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 11 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Frankfurt (Oder) das Grundbuch:
Öffnungszeiten
nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist erforderlich. Telefonisch: 0335/366-3394.
Terminbuchung für Nachlasssachen und Kirchenaustritte
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Online-Dienste
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Barrierefreiheit und Anfahrt
- Rollstuhlgerecht: ja
- Nahverkehr: Bahnhof Frankfurt (Oder), Straßenbahn Linie 3/4
- Haupteingang barrierefrei, Aufzüge, Behinderten-WC
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026