Grundbuchamt Frankfurt (Oder)

In Frankfurt (Oder) bestehen 2 Grundbuchämter. Welches für Ihr Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt, nicht nach der Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Frankfurt (Oder) liegt im Frankfurt (Oder), Brandenburg.

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt Frankfurt (Oder)“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Zuständige Ämter 2 Grundbuchämter in Frankfurt (Oder) Zuständig nach dem Amtsgerichtsbezirk des Grundstücks
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Zuständige Grundbuchämter für Frankfurt (Oder)

In Frankfurt (Oder) bestehen 2 Grundbuchämter. Welches für Ihr Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht nach der Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift.

Amtsgericht Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee 55
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon
+49 335 366 0
E-Mail
verwaltung@agff.brandenburg.de
Web
Amtswebsite

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

Routenplaner öffnen
Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) Viktor-Blüthgen-Straße 9
16259 Bad Freienwalde
Telefon
+49 3344 472-0
Web
Amtswebsite

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

Routenplaner öffnen
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Frankfurt (Oder) beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

  1. 1
    Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
  2. 2
    Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
  3. 3
    Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Weitere zuständige Stellen für Frankfurt (Oder)

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder)
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Frankfurt (Oder)
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Katasteramt Stadt Frankfurt/Oder Frankfurt (Oder)
Bauamt (Baulastauskunft) Stadtverwaltung Frankfurt / Oder Frankfurt (Oder)
Bauamt (Bebauungsplan) Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder)
Bauaktenauskunft Stadtverwaltung Frankfurt / Oder Frankfurt (Oder)
Bauamt / Umweltamt Umweltamt Frankfurt (Oder)

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahlen in Frankfurt (Oder)

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Frankfurt (Oder).

15230 15232 15234 15236

Grundbuchämter in der Umgebung von Frankfurt (Oder)

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Frankfurt (Oder):

Öffnungszeiten

nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Fragen und Antworten zu Frankfurt (Oder)

Welches Grundbuchamt ist für Frankfurt (Oder) zuständig?

Für Grundstücke in Frankfurt (Oder) führt Amtsgericht Frankfurt (Oder) das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Frankfurt (Oder) dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Frankfurt (Oder)“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Frankfurt (Oder)?

Ja. Amtsgericht Frankfurt (Oder) ist für alle Postleitzahlen in Frankfurt (Oder) zuständig: 15230, 15232, 15234, 15236.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Frankfurt (Oder) liegt zwar im Frankfurt (Oder), das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Frankfurt (Oder). Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.