Amtsgericht Hof – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Hof, Hof. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 26 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Hof Berliner Platz 1 · 95030 Hof
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Hof Berliner Platz 1
95030 Hof
Telefon
09281 / 600-0
Fax
+499281600372
E-Mail
poststelle@ag-ho.bayern.de
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Öffnungszeiten

oder bei Bedarf nach telefonischer Vereinbarung

Mo–Fr 08:00–11:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: 09281/600-421 und 09281/600-422.

oder bei Bedarf nach telefonischer Vereinbarung; für Eilsachen besteht die Möglichkeit der Terminabsprache

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Zuständigkeit laut Amt

Aufnahme von mündlichen Anträgen in Zivilsachen, Familiensachen und allgemeinen Vollstreckungssachen sowie in Zivil- und Strafsachen des Landgerichts Hof; Gewährung von Beratungshilfe; Zeugen- und Sachverständigenentschädigung; Erteilung von Grundbuchauszügen; Erbschaftsausschlagung für auswärtige Nachlassgerichte gemäß § 344 Abs. 7 FamFG

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026