Amtsgericht Hof – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Hof, Hof. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 26 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
95030 Hof
- Telefon
- 09281 / 600-0
- Fax
- +499281600372
- poststelle@ag-ho.bayern.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 26 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Hof das Grundbuch:
Öffnungszeiten
oder bei Bedarf nach telefonischer Vereinbarung
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: 09281/600-421 und 09281/600-422.
oder bei Bedarf nach telefonischer Vereinbarung; für Eilsachen besteht die Möglichkeit der Terminabsprache
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Aufnahme von mündlichen Anträgen in Zivilsachen, Familiensachen und allgemeinen Vollstreckungssachen sowie in Zivil- und Strafsachen des Landgerichts Hof; Gewährung von Beratungshilfe; Zeugen- und Sachverständigenentschädigung; Erteilung von Grundbuchauszügen; Erbschaftsausschlagung für auswärtige Nachlassgerichte gemäß § 344 Abs. 7 FamFG
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026