Amtsgericht Lahnstein – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Lahnstein, Lahnstein. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 29 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Lahnstein Bahnhofstraße 25 · 56112 Lahnstein
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Lahnstein Bahnhofstraße 25
56112 Lahnstein
Telefon
+4926216980
Fax
+492621698151
E-Mail
aglah@ko.mjv.rlp.de
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Routenplaner öffnen
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Geschäftsstellen und Sachbearbeiter

Mo, Mi, Fr 09:00–12:00 Uhr

Sprechzeiten der Rechtsantragstelle

Di, Do 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Online-Dienste

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Zuständigkeit laut Amt

Das Amtsgericht Lahnstein ist zuständig für Grundbuchangelegenheiten, Aufgebotsverfahren, Betreuung/Vorsorgevollmacht, Gerichtsvollzieher, Mediation, Nachlasssachen, Rechtsantragstelle und Beratungshilfe, Schiedspersonen, Vormundschaft, Zeugenkontaktstelle und Zwangsversteigerung.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026