Grundbuchamt Weidenbach
Grundbuchauszug für Weidenbach online beantragen
In Weidenbach bestehen 2 Grundbuchämter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Welche Postleitzahlen zu welchem Amt gehören, steht unten bei den Ämtern.
Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.
Zuständige Grundbuchämter für Weidenbach
In Weidenbach bestehen 2 Grundbuchämter. Maßgeblich ist der Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Für die Postleitzahlen von Weidenbach ist die Zuordnung hinterlegt; sie steht bei den Ämtern unter „Zuständig für“. Bei Grundstücken an einer Bezirksgrenze entscheidet weiterhin die Lage, nicht die Postleitzahl des Briefkastens. Jedes Amt hat eine eigene Seite mit Anschrift, Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereich.
54550 Daun
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Weidenbach: 54570
- Telefon
- +496592180
- agdau@ko.jm.rlp.de
- Web
- Amtswebsite
- Entfernung
- 10,7 km nordöstlich von Weidenbach (Luftlinie)
56112 Lahnstein
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Weidenbach: 56355
- Telefon
- +4926216980
- aglah@ko.mjv.rlp.de
- Web
- Amtswebsite
Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.
Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.
Weitere zuständige Stellen für Weidenbach
Für andere Unterlagen als das Grundbuch:
Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.
Weidenbach auf einen Blick
- Kreis
- Vulkaneifel
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Postleitzahlen
- 54570, 56355
- Gemeindeschlüssel
- 07141134
- Lage
- 50,133° N, 6,717° O
Grundbuchämter in der Umgebung von Weidenbach
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Weidenbach:
Fragen und Antworten zu Weidenbach
Welches Grundbuchamt ist für Weidenbach zuständig?
In Weidenbach bestehen 2 Grundbuchämter: Amtsgericht Daun, Amtsgericht Lahnstein. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Die Zuordnung nach Postleitzahl steht auf dieser Seite bei den Ämtern: 54570 gehört zu Amtsgericht Daun, 56355 gehört zu Amtsgericht Lahnstein.
Gilt in ganz Weidenbach dasselbe Grundbuchamt?
Nein. Die 2 Grundbuchämter teilen sich das Stadtgebiet, jedes führt die Grundbücher eines Bezirks. Nach Postleitzahl gelesen: 54570 gehört zu Amtsgericht Daun, 56355 gehört zu Amtsgericht Lahnstein. Die vollständige Zuordnung steht auf dieser Seite bei den Ämtern. Liegt das Grundstück an einer Bezirksgrenze, entscheidet die Lage und nicht die Postleitzahl.