Amtsgericht Landshut – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Landshut, Landshut. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 36 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
84028 Landshut
- Telefon
- 0871 84 0
- poststelle@ag-la.bayern.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 36 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Landshut das Grundbuch:
- Adlkofen
- Aham
- Altdorf
- Altfraunhofen
- Baierbach
- Bayerbach
- Bodenkirchen
- Bruckberg
- Buch am Erlbach
- Eching
- Ergolding
- Ergoldsbach
- Essenbach
- Furth
- Geisenhausen
- Gerzen
- Hohenthann
- Kröning
- Kumhausen
- Landshut
- Neufahrn in Niederbayern
- Neufraunhofen
- Niederaichbach
- Obersüßbach
- Pfeffenhausen
- Postau
- Rottenburg an der Laaber
- Schalkham
- Tiefenbach
- Velden
- Vilsbiburg
- Vilsheim
- Weihmichl
- Weng
- Wurmsham
- Wörth an der Isar