Amtsgericht Nürnberg – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Nürnberg, Nürnberg. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 2 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Nürnberg Flaschenhofstraße 35 · 90402 Nürnberg
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Nürnberg Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg
Telefon
+4991132101
Fax
+499113212878
E-Mail
poststelle@ag-n.bayern.de
Web
Offizielle Amtswebsite
Routenplaner öffnen
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 2 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Nürnberg das Grundbuch:

Öffnungszeiten

Sprechzeit Bürgerservice Justiz; bitte spätestens 30 Minuten vor Beendigung der Sprechzeit erscheinen.

Mo–Mi, Fr 08:00–12:00 Uhr
Do 12:30–16:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist erforderlich.

Termin online vereinbaren

Ab sofort sind Terminvereinbarungen für genehmigte Akteneinsichten und Ausschlagungen für ein auswärtiges Gericht nur noch über www.justiztermin.bayern.de möglich.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Zuständigkeit laut Amt

Zentrale Anlaufstelle für Anliegen im Justizgebäude Flaschenhofstraße 35, u.a. Aufnahme mündlicher Anträge in Betreuungssachen, Nachlasssachen, allgemeinen Vollstreckungssachen und Grundbuchsachen, Erteilung von Abschriften aus dem Handels- und Grundbuch, Gewährung von Einsicht in Handels- und Vereinsregister, Einsicht in Zwangsversteigerungsgutachten, Durchführung genehmigter Akteneinsichten, Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen für auswärtige Gerichte, Abnahme freiwilliger eidesstattlicher Versicherungen und Erteilung von Negativbescheinigungen in Insolvenzsachen.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen – Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch; Vordrucke für die Antragstellung liegen im Eingangsbereich aus.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026