Amtsgericht Nürnberg – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Nürnberg, Nürnberg. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 2 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
90402 Nürnberg
- Telefon
- +4991132101
- Fax
- +499113212878
- poststelle@ag-n.bayern.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 2 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Nürnberg das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Sprechzeit Bürgerservice Justiz; bitte spätestens 30 Minuten vor Beendigung der Sprechzeit erscheinen.
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist erforderlich.
Ab sofort sind Terminvereinbarungen für genehmigte Akteneinsichten und Ausschlagungen für ein auswärtiges Gericht nur noch über www.justiztermin.bayern.de möglich.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Zentrale Anlaufstelle für Anliegen im Justizgebäude Flaschenhofstraße 35, u.a. Aufnahme mündlicher Anträge in Betreuungssachen, Nachlasssachen, allgemeinen Vollstreckungssachen und Grundbuchsachen, Erteilung von Abschriften aus dem Handels- und Grundbuch, Gewährung von Einsicht in Handels- und Vereinsregister, Einsicht in Zwangsversteigerungsgutachten, Durchführung genehmigter Akteneinsichten, Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen für auswärtige Gerichte, Abnahme freiwilliger eidesstattlicher Versicherungen und Erteilung von Negativbescheinigungen in Insolvenzsachen.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Leistungen laut Amt
- Grundbuchauszug erteilen – Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch; Vordrucke für die Antragstellung liegen im Eingangsbereich aus.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026