Amtsgericht Schwandorf – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Schwandorf, Schwandorf. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 29 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
92421 Schwandorf
- Telefon
- 09431 / 383-0 (Vermittlung)
- Fax
- +499431383160
- poststelle@ag-sad.bayern.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 29 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Schwandorf das Grundbuch:
- Altendorf
- Bodenwöhr
- Bruck in der Oberpfalz
- Burglengenfeld
- Dieterskirchen
- Fensterbach
- Maxhütte-Haidhof
- Nabburg
- Neukirchen-Balbini
- Neunburg vorm Wald
- Niedermurach
- Nittenau
- Oberviechtach
- Pfreimd
- Schmidgaden
- Schwandorf
- Schwarzach bei Nabburg
- Schwarzenfeld
- Schwarzhofen
- Schönsee
- Steinberg
- Stulln
- Teublitz
- Teunz
- Thanstein
- Trausnitz
- Wackersdorf
- Wernberg-Köblitz
- Winklarn
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.
Für alle anderen Termine wird empfohlen, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026