Amtsgericht Stendal – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Stendal, Hansestadt Stendal. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 40 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Stendal Scharnhorststraße 40 · 39576 Hansestadt Stendal
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Stendal Scharnhorststraße 40
39576 Hansestadt Stendal
Telefon
+493931580
Fax
+493931582000
E-Mail
ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Öffnungszeiten

Amtsgericht Stendal (allgemeine Sprechzeiten)

Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr
Di 15:00–17:00 Uhr

Allgemeine Sprechzeiten des Amtsgerichts Stendal

Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr
Di 15:00–17:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: 03931/58-0.

Im begründeten Eilfall kann für dienstags mit der zuständigen Geschäftsstelle zu den Sprechzeiten ein Termin vereinbart werden.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen – Grundbuchauszüge können ausschließlich schriftlich beantragt werden

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026