Amtsgericht Stendal – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Stendal, Hansestadt Stendal. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 40 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
39576 Hansestadt Stendal
- Telefon
- +493931580
- Fax
- +493931582000
- ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 40 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Stendal das Grundbuch:
- Altenzaun
- Arneburg
- Aulosen
- Badingen
- Behrendorf
- Bertingen
- Bismark (Altmark)
- Bittkau
- Düsedau
- Geestgottberg
- Goldbeck
- Groß Garz
- Hassel
- Havelberg
- Hohenberg-Krusemark
- Hohengöhren
- Iden
- Kamern
- Klein Schwechten
- Klietz
- Lindtorf
- Meseberg
- Osterburg
- Pollitz
- Querstedt
- Rochau
- Sandau (Elbe)
- Schernikau
- Schinne
- Schollene
- Schönfeld
- Schönhausen (Elbe)
- Seehausen
- Steinfeld (Altmark)
- Stendal
- Tangerhütte
- Tangermünde
- Wahrenberg
- Walsleben
- Wanzer
Öffnungszeiten
Amtsgericht Stendal (allgemeine Sprechzeiten)
Allgemeine Sprechzeiten des Amtsgerichts Stendal
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: 03931/58-0.
Im begründeten Eilfall kann für dienstags mit der zuständigen Geschäftsstelle zu den Sprechzeiten ein Termin vereinbart werden.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026
Leistungen laut Amt
- Grundbuchauszug erteilen – Grundbuchauszüge können ausschließlich schriftlich beantragt werden
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026