Grundbuchamt Aulosen

Grundbuchauszug für Aulosen online beantragen

Für Grundstücke in Aulosen führt das Amtsgericht Stendal das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Hansestadt Stendal, rund 46,7 km südöstlich von Aulosen (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Stendal Grundbuchamt · in Hansestadt Stendal, 46,7 km südöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Stendal – Grundbuchamt für Aulosen

Amtsgericht Stendal Scharnhorststraße 40
39576 Hansestadt Stendal
Telefon
+493931580
E-Mail
ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr; Di 15:00–17:00 Uhr
Entfernung
46,7 km südöstlich von Aulosen (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Stendal: Öffnungszeiten und alle 40 Orte des Bezirks

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Aulosen online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Aulosen ist das in der Regel das Amtsgericht Stendal.

Ort39615 Aulosen

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Aulosen

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Stendal Hansestadt Stendal, 46,7 km
Bauaktenauskunft Bauamt Schönhausen Schönhausen (Elbe), 54,7 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt
Bauamt / Umweltamt Landkreis Stendal Hansestadt Stendal, 46,7 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Stendal Hansestadt Stendal, 46,7 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Aulosen

Stichtag 01.01.2026

Mischgebiet 9,50 €/m² 8,00–10 € (4)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LVermGeo ST, Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.