Grundbuchamt Waldsieversdorf

Grundbuchauszug für Waldsieversdorf online beantragen

Für Grundstücke in Waldsieversdorf führt das Amtsgericht Strausberg das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Strausberg, rund 13 km westlich von Waldsieversdorf (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Strausberg Grundbuchamt · in Strausberg, 13 km westlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Strausberg – Grundbuchamt für Waldsieversdorf

Amtsgericht Strausberg Klosterstraße 13
15344 Strausberg
Telefon
+49 3341 3312-0
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Do, Fr 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
13 km westlich von Waldsieversdorf (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Strausberg: Öffnungszeiten und alle 16 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Strausberg

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Waldsieversdorf online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Waldsieversdorf ist das in der Regel das Amtsgericht Strausberg.

Ort15377 Waldsieversdorf

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Waldsieversdorf

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Märkisch-Oderland
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Märkisch-Oderland Strausberg, 13 km
Bauaktenauskunft Landkreis Märkisch-Oderland Seelow, 21,1 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Märkisch-Oderland, Amt für Landwirtschaft und Umwelt Seelow, 21,1 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Waldsieversdorf

Stichtag 01.01.2026

Mischgebiet 100 €/m² 60–140 € (2)
Gewerbe / Industrie 20 €/m² 20–20 € (1)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.