Grundbuchamt Briesen (Mark)

Grundbuchauszug für Briesen (Mark) online beantragen

Für Grundstücke in Briesen (Mark) führt das Amtsgericht Fürstenwalde das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Fürstenwalde/ Spree, rund 17,6 km westlich von Briesen (Mark) (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Fürstenwalde Grundbuchamt · in Fürstenwalde/ Spree, 17,6 km westlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Fürstenwalde – Grundbuchamt für Briesen (Mark)

Amtsgericht Fürstenwalde Eisenbahnstraße 8
15517 Fürstenwalde/ Spree
Telefon
+4933615096
E-Mail
verwaltung@agfw.brandenburg.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Do, Fr 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
17,6 km westlich von Briesen (Mark) (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

Routenplaner öffnen

Amtsgericht Fürstenwalde: Öffnungszeiten und alle 25 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Fürstenwalde/ Spree

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Briesen (Mark) online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Briesen (Mark) ist das in der Regel das Amtsgericht Fürstenwalde.

Ort15518 Briesen (Mark)

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Briesen (Mark)

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oder-Spree
Katasteramt Landkreis Oder-Spree Beeskow, 17,3 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Oder-Spree Beeskow, 17,3 km
Bauaktenauskunft Landkreis Oder-Spree Beeskow, 17,3 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Briesen (Mark)

Stichtag 01.01.2026

Mischgebiet 25 €/m² 10–120 € (9)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.