Grundbuchamt Langewahl

Grundbuchauszug für Langewahl online beantragen

Für Grundstücke in Langewahl führt das Amtsgericht Fürstenwalde das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Fürstenwalde/ Spree, rund 6,2 km nordwestlich von Langewahl (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Fürstenwalde Grundbuchamt · in Fürstenwalde/ Spree, 6,2 km nordwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Fürstenwalde – Grundbuchamt für Langewahl

Amtsgericht Fürstenwalde Eisenbahnstraße 8
15517 Fürstenwalde/ Spree
Telefon
+4933615096
E-Mail
verwaltung@agfw.brandenburg.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Do, Fr 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
6,2 km nordwestlich von Langewahl (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Fürstenwalde: Öffnungszeiten und alle 25 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Fürstenwalde/ Spree

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Langewahl online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Langewahl ist das in der Regel das Amtsgericht Fürstenwalde.

Ort15518 Langewahl

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Langewahl

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oder-Spree
Katasteramt Landkreis Oder-Spree Beeskow, 20,4 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Oder-Spree Beeskow, 20,4 km
Bauaktenauskunft Landkreis Oder-Spree Beeskow, 20,4 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Langewahl

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 165 €/m² 100–230 € (2)
Mischgebiet 16 €/m² 16–16 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.