Grundbuchamt Bad Bevensen

Grundbuchauszug für Bad Bevensen online beantragen

Für Grundstücke in Bad Bevensen führt das Amtsgericht Uelzen das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Uelzen, rund 12,7 km südlich von Bad Bevensen (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Uelzen Grundbuchamt · in Uelzen, 12,7 km südlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Uelzen – Grundbuchamt für Bad Bevensen

Amtsgericht Uelzen Fritz-Röver-Straße 5
29525 Uelzen
Web
Amtswebsite
Entfernung
12,7 km südlich von Bad Bevensen (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Uelzen: Öffnungszeiten und alle 28 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Uelzen

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Bad Bevensen online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Bad Bevensen ist das in der Regel das Amtsgericht Uelzen.

Ort29549 Bad Bevensen

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Bad Bevensen

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Uelzen Uelzen, 12,7 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Lüneburg
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 204,2 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Uelzen Uelzen, 12,7 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Uelzen-Amt für Bauordnung und Kreisplanung Uelzen, 12,7 km
Katasteramt LGLN-Landkreis Uelzen Uelzen, 12,7 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Bad Bevensen

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 86 €/m² 30–145 € (27)
Mischgebiet 66 €/m² 18–160 € (16)
Gewerbe / Industrie 30 €/m² 25–35 € (2)
Landwirtschaftliche Flächen 1,70 €/m² 1,70–1,70 € (1)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.