Grundbuchamt Brakel

Grundbuchauszug für Brakel online beantragen

Brakel ist Sitz des Amtsgerichts Brakel. Dessen Grundbuchamt führt das Grundbuch für Brakel und 3 weitere Orte im Gerichtsbezirk.

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Brakel Grundbuchamt · Nieheimer Straße 17 · 33034 Brakel
AntragOnline, 3 Min.
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Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Brakel – Grundbuchamt für Brakel

Amtsgericht Brakel Nieheimer Straße 17
33034 Brakel
Telefon
+49527237470
Web
Amtswebsite

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Brakel: Öffnungszeiten und alle 4 Orte des Bezirks

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Brakel online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Brakel ist das in der Regel das Amtsgericht Brakel.

Ort33034 Brakel

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Brakel

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Höxter
Bauamt / Umweltamt Kreis Höxter Höxter, 14,9 km
Bauamt (Baulastauskunft) Kreis Höxter Höxter, 14,9 km
Katasteramt Kreis Höxter, Der Landrat Höxter, 14,9 km
Bauamt (Bebauungsplan) Stadt Brakel Brakel

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Brakel auf einen Blick

Kreis
Höxter
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl
33034
Gemeindeschlüssel
05762016
Lage
51,718° N, 9,186° O

Ebenfalls Amtsgericht Brakel

Nachbarorte mit demselben Grundbuchamt, ab Brakel:

Bodenrichtwerte in Brakel

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 22 €/m² 10–105 € (29)
Mischgebiet 40 €/m² 25–110 € (17)
Gewerbe / Industrie 8,00 €/m² 5,00–63 € (21)
Landwirtschaftliche Flächen 2,50 €/m² 2,00–4,60 € (34)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen, Geobasis NRW (dl-de-zero-2.0), über amtfinder.de.