Grundbuchamt Boffzen

Grundbuchauszug für Boffzen online beantragen

Für Grundstücke in Boffzen führt das Amtsgericht Holzminden das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Holzminden, rund 9,7 km nordöstlich von Boffzen (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Holzminden Grundbuchamt · in Holzminden, 9,7 km nordöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Holzminden – Grundbuchamt für Boffzen

Amtsgericht Holzminden Karlstraße 15
37603 Holzminden
Web
Amtswebsite
Entfernung
9,7 km nordöstlich von Boffzen (Luftlinie)
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Amtsgericht Holzminden: Öffnungszeiten und alle 30 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Holzminden

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Boffzen online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Boffzen ist das in der Regel das Amtsgericht Holzminden.

Ort37691 Boffzen

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Boffzen

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Holzminden Holzminden, 9,7 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Northeim
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 337,6 km
Bauamt (Bebauungsplan) Landkreis Holzminden Holzminden, 9,7 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Holzminden Holzminden, 9,7 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Holzminden Holzminden, 9,7 km
Katasteramt LGLN-Holzminden Holzminden, 9,7 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Boffzen

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 55 €/m² 46–95 € (8)
Mischgebiet 42 €/m² 15–54 € (6)
Gewerbe / Industrie 22 €/m² 22–22 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.