Grundbuchamt Neu-Eichenberg

Grundbuchauszug für Neu-Eichenberg online beantragen

Für Grundstücke in Neu-Eichenberg führt das Amtsgericht Eschwege das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Eschwege, rund 25,1 km südöstlich von Neu-Eichenberg (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Eschwege Grundbuchamt · in Eschwege, 25,1 km südöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Eschwege – Grundbuchamt für Neu-Eichenberg

Amtsgericht Eschwege Friedrich-Wilhelm-Straße 39
37269 Eschwege
Telefon
+49565133910
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
25,1 km südöstlich von Neu-Eichenberg (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Eschwege: Öffnungszeiten und alle 17 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Eschwege

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Neu-Eichenberg online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Neu-Eichenberg ist das in der Regel das Amtsgericht Eschwege.

Ort37249 Neu-Eichenberg

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Neu-Eichenberg

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Katasteramt Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) Eschwege, 25,1 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis und Werra-Meißner-Kreis)
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 379,6 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Neu-Eichenberg

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 36 €/m² 28–55 € (12)
Mischgebiet 28 €/m² 24–38 € (8)
Gewerbe / Industrie 24 €/m² 24–24 € (1)
Landwirtschaftliche Flächen 1,00 €/m² 0,60–18 € (13)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.