Antragsformular
Grundbuchauszug beantragen – Etzbach
Ihr Antrag betrifft Etzbach. Zuständig ist das Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald), Altenkirchen (Westerwald).
Rückfragen an das Amt: +49268195260
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Behördengebühr
Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €