Grundbuchamt Altenkirchen

In Altenkirchen bestehen 2 Grundbuchämter. Welches für Ihr Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt, nicht nach der Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Altenkirchen liegt im Landkreis Altenkirchen, Rheinland-Pfalz. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 0,9 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt Altenkirchen“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Zuständige Ämter 2 Grundbuchämter in Altenkirchen Zuständig nach dem Amtsgerichtsbezirk des Grundstücks
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Zuständige Grundbuchämter für Altenkirchen

In Altenkirchen bestehen 2 Grundbuchämter. Welches für Ihr Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht nach der Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift.

Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald) Hochstraße 1
57610 Altenkirchen (Westerwald)
Telefon
+49268195260
Web
Amtswebsite
Entfernung
0,9 km Luftlinie ab Altenkirchen

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Landstuhl Kaiserstraße 55
66849 Landstuhl
Telefon
+4963719310
Web
Amtswebsite

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Altenkirchen beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

  1. 1
    Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
  2. 2
    Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
  3. 3
    Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
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Weitere zuständige Stellen für Altenkirchen

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauamt / Umweltamt Kreisverwaltung Altenkirchen Altenkirchen
Katasteramt Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahlen in Altenkirchen

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Altenkirchen.

57610 66903

Grundbuchämter in der Umgebung von Altenkirchen

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Altenkirchen:

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr 09:00–12:00 Uhr
Mi 09:00–12:00 Uhr zusätzlich 14:00-15:00
Mi 14:00–15:00 Uhr zusätzlich 14:00-15:00

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.

Fragen und Antworten zu Altenkirchen

Welches Grundbuchamt ist für Altenkirchen zuständig?

Für Grundstücke in Altenkirchen führt Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald) das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Altenkirchen dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Altenkirchen“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Altenkirchen entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Altenkirchen bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 0,9 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Altenkirchen?

Ja. Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald) ist für alle Postleitzahlen in Altenkirchen zuständig: 57610, 66903.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Altenkirchen liegt zwar im Landkreis Altenkirchen, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald). Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.