Grundbuchamt Altenkirchen
Grundbuchauszug für Altenkirchen online beantragen
In Altenkirchen bestehen 2 Grundbuchämter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Welche Postleitzahlen zu welchem Amt gehören, steht unten bei den Ämtern.
Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.
Zuständige Grundbuchämter für Altenkirchen
In Altenkirchen bestehen 2 Grundbuchämter. Maßgeblich ist der Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Für die Postleitzahlen von Altenkirchen ist die Zuordnung hinterlegt; sie steht bei den Ämtern unter „Zuständig für“. Bei Grundstücken an einer Bezirksgrenze entscheidet weiterhin die Lage, nicht die Postleitzahl des Briefkastens. Jedes Amt hat eine eigene Seite mit Anschrift, Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereich.
57610 Altenkirchen (Westerwald)
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Altenkirchen: 57610
- Telefon
- +49268195260
- Web
- Amtswebsite
- Entfernung
- 0,9 km von Altenkirchen (Luftlinie)
Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.
66849 Landstuhl
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Altenkirchen: 66903
- Telefon
- +4963719310
- Web
- Amtswebsite
Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.
Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.
Weitere zuständige Stellen für Altenkirchen
Für andere Unterlagen als das Grundbuch:
Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.
Altenkirchen auf einen Blick
- Kreis
- Landkreis Altenkirchen
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Postleitzahlen
- 57610, 66903
- Gemeindeschlüssel
- 07336004
- Lage
- 50,686° N, 7,642° O
Grundbuchämter in der Umgebung von Altenkirchen
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Altenkirchen:
Fragen und Antworten zu Altenkirchen
Welches Grundbuchamt ist für Altenkirchen zuständig?
In Altenkirchen bestehen 2 Grundbuchämter: Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald), Amtsgericht Landstuhl. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Die Zuordnung nach Postleitzahl steht auf dieser Seite bei den Ämtern: 57610 gehört zu Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald), 66903 gehört zu Amtsgericht Landstuhl.
Gilt in ganz Altenkirchen dasselbe Grundbuchamt?
Nein. Die 2 Grundbuchämter teilen sich das Stadtgebiet, jedes führt die Grundbücher eines Bezirks. Nach Postleitzahl gelesen: 57610 gehört zu Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald), 66903 gehört zu Amtsgericht Landstuhl. Die vollständige Zuordnung steht auf dieser Seite bei den Ämtern. Liegt das Grundstück an einer Bezirksgrenze, entscheidet die Lage und nicht die Postleitzahl.