Grundbuchamt Eberbach

Für Grundstücke in Eberbach führt das Amtsgericht Mannheim das Grundbuch. Eberbach liegt im Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 38 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt Eberbach“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Zuständiges Amt Amtsgericht Mannheim Grundbuchamt · Voltastraße 9 · 68199 Mannheim
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Mannheim – Grundbuchamt für Eberbach

Amtsgericht Mannheim Voltastraße 9
68199 Mannheim
E-Mail
poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de
Web
Amtswebsite
Entfernung
38 km Luftlinie ab Eberbach
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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Eberbach beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

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    Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
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    Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
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    Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Weitere zuständige Stellen für Eberbach

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauamt / Umweltamt Rhein-Neckarkreis Heidelberg
Bauamt (Baulastauskunft) Stadt Eberbach Eberbach
Katasteramt Vermessungsamt des Rhein-Neckar-Kreises Sinsheim

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahlen in Eberbach

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Eberbach.

69412 64754

Grundbuchämter in der Umgebung von Eberbach

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Eberbach:

Fragen und Antworten zu Eberbach

Welches Grundbuchamt ist für Eberbach zuständig?

Für Grundstücke in Eberbach führt Amtsgericht Mannheim das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Eberbach dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Eberbach“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Eberbach entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Eberbach bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 38 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Eberbach?

Ja. Amtsgericht Mannheim ist für alle Postleitzahlen in Eberbach zuständig: 69412, 64754.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Das Grundbuch führt nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Mannheim. Die Kreisverwaltung (Rhein-Neckar-Kreis) ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.