Grundbuchamt Rothenberg

Grundbuchauszug für Rothenberg online beantragen

Für Grundstücke in Rothenberg führt das Amtsgericht Michelstadt das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Michelstadt, rund 20,5 km nördlich von Rothenberg (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Michelstadt Grundbuchamt · in Michelstadt, 20,5 km nördlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Michelstadt – Grundbuchamt für Rothenberg

Amtsgericht Michelstadt Erbacher Straße 47
64720 Michelstadt
Telefon
+49606170829
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
20,5 km nördlich von Rothenberg (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Michelstadt: Öffnungszeiten und alle 14 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Michelstadt

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Rothenberg online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Rothenberg ist das in der Regel das Amtsgericht Michelstadt.

Ort64757 Rothenberg

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Rothenberg

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Michelstadt Michelstadt, 20,5 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und Odenwaldkreis)
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 588,9 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Rothenberg

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 50 €/m² 25–115 € (18)
Mischgebiet 50 €/m² 40–80 € (10)
Gewerbe / Industrie 25 €/m² 25–40 € (3)
Landwirtschaftliche Flächen 1,00 €/m² 0,80–1,00 € (5)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.