Antragsformular
Grundbuchauszug beantragen – Hornbach
Ihr Antrag betrifft Hornbach. Zuständig ist das Amtsgericht Zweibrücken, Zweibrücken.
Rückfragen an das Amt: 06332/805-0
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Behördengebühr
Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €