Grundbuchamt Ebhausen
Grundbuchauszug für Ebhausen online beantragen
In Ebhausen bestehen 2 Grundbuchämter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Welche Postleitzahlen zu welchem Amt gehören, steht unten bei den Ämtern.
Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.
Zuständige Grundbuchämter für Ebhausen
In Ebhausen bestehen 2 Grundbuchämter. Maßgeblich ist der Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Für die Postleitzahlen von Ebhausen ist die Zuordnung hinterlegt; sie steht bei den Ämtern unter „Zuständig für“. Bei Grundstücken an einer Bezirksgrenze entscheidet weiterhin die Lage, nicht die Postleitzahl des Briefkastens. Jedes Amt hat eine eigene Seite mit Anschrift, Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereich.
71034 Böblingen
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Ebhausen: 72224
- Telefon
- +49703168600
- poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de
- Web
- Amtswebsite
- Entfernung
- 26,5 km nordöstlich von Ebhausen (Luftlinie)
71006 Böblingen
- Telefon
- +49703168600
- poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de
- Web
- Amtswebsite
Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.
Weitere zuständige Stellen für Ebhausen
Für andere Unterlagen als das Grundbuch:
Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.
Ebhausen auf einen Blick
- Kreis
- Calw
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Postleitzahl
- 72224
- Gemeindeschlüssel
- 08235020
- Lage
- 48,583° N, 8,683° O
Grundbuchämter in der Umgebung von Ebhausen
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Ebhausen:
Fragen und Antworten zu Ebhausen
Welches Grundbuchamt ist für Ebhausen zuständig?
In Ebhausen bestehen 2 Grundbuchämter: Amtsgericht Böblingen, Amtsgericht Böblingen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Gilt in ganz Ebhausen dasselbe Grundbuchamt?
Nein. In Ebhausen bestehen 2 Grundbuchämter. Welches Ihr Grundstück führt, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem es liegt.