Amtsgericht Böblingen – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Böblingen, Böblingen. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 4 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
71006 Böblingen
- Telefon
- +49703168600
- Fax
- +4970316860300
- poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 4 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Böblingen das Grundbuch:
Weitere Angaben des Amts
Zuständigkeit laut Amt
Grundbuchführung und Vornehmen von Änderungen in den Grundbüchern (zuständiges Grundbuchamt u. a. für Stuttgarterinnen und Stuttgarter)
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 27.08.2026