Amtsgericht Böblingen – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Böblingen, Böblingen. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 4 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Böblingen Postfach 16 20 · 71006 Böblingen
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Böblingen Postfach 16 20
71006 Böblingen
Telefon
+49703168600
Fax
+4970316860300
E-Mail
poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de
Web
Offizielle Amtswebsite
Die hinterlegte Anschrift ist ein Postfach. Für einen Besuch vor Ort erfragen Sie bitte die Hausanschrift beim Amtsgericht.
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 4 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Böblingen das Grundbuch:

Weitere Angaben des Amts

Zuständigkeit laut Amt

Grundbuchführung und Vornehmen von Änderungen in den Grundbüchern (zuständiges Grundbuchamt u. a. für Stuttgarterinnen und Stuttgarter)

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 27.08.2026