Grundbuchamt Ampfing

Für Grundstücke in Ampfing führt das Amtsgericht Mühldorf a. Inn das Grundbuch. Ampfing liegt im Landkreis Mühldorf am Inn, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 7,9 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt Ampfing“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Zuständiges Amt Amtsgericht Mühldorf a. Inn Grundbuchamt · Innstrasse 1 · 84453 Mühldorf a. Inn
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn – Grundbuchamt für Ampfing

Amtsgericht Mühldorf a. Inn Innstrasse 1
84453 Mühldorf a. Inn
Telefon
+49863161060
Entfernung
7,9 km Luftlinie ab Ampfing
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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Ampfing beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

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    Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
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    Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
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    Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Weitere zuständige Stellen für Ampfing

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Katasteramt Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mühldorf a.Inn Mühldorf a.Inn
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Mühldorf a. Inn Mühldorf a. Inn
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahl in Ampfing

Das zuständige Grundbuchamt gilt für die Postleitzahl in Ampfing.

84539

Grundbuchämter in der Umgebung von Ampfing

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Ampfing:

Fragen und Antworten zu Ampfing

Welches Grundbuchamt ist für Ampfing zuständig?

Für Grundstücke in Ampfing führt Amtsgericht Mühldorf a. Inn das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Ampfing dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Ampfing“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Ampfing entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Ampfing bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 7,9 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Ampfing liegt zwar im Landkreis Mühldorf am Inn, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Mühldorf a. Inn. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.