Grundbuchamt Altenstadt
Für Grundstücke in Altenstadt führt das Amtsgericht Neu-Ulm (BAY) das Grundbuch. Altenstadt liegt im Neu-Ulm, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 27,6 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt Altenstadt“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Amtsgericht Neu-Ulm (BAY) – Grundbuchamt für Altenstadt
89231 Neu-Ulm (BAY)
- Telefon
- +4973170793220
- poststelle@ag-nu.bayern.de
- Web
- Amtswebsite
- Entfernung
- 27,6 km Luftlinie ab Altenstadt
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Altenstadt beantragen
In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- 1Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
- 2Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
- 3Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
- Grundbuchauszug
- Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
- Teilungserklärung
- Altlastenverzeichnis
- Baulastenverzeichnis
- Erschließungsbescheinigung
- Bebauungsplan
Weitere zuständige Stellen für Altenstadt
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Postleitzahl in Altenstadt
Das zuständige Grundbuchamt gilt für die Postleitzahl in Altenstadt.
Grundbuchämter in der Umgebung von Altenstadt
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Altenstadt:
Öffnungszeiten
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Fragen und Antworten zu Altenstadt
Welches Grundbuchamt ist für Altenstadt zuständig?
Für Grundstücke in Altenstadt führt Amtsgericht Neu-Ulm (BAY) das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Altenstadt dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Altenstadt“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Altenstadt entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Altenstadt bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 27,6 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Altenstadt liegt zwar im Neu-Ulm, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Neu-Ulm (BAY). Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.