Grundbuchamt Saldenburg
Grundbuchauszug für Saldenburg online beantragen
In Saldenburg bestehen 2 Grundbuchämter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Welche Postleitzahlen zu welchem Amt gehören, steht unten bei den Ämtern.
Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.
Zuständige Grundbuchämter für Saldenburg
In Saldenburg bestehen 2 Grundbuchämter. Maßgeblich ist der Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Für die Postleitzahlen von Saldenburg ist die Zuordnung hinterlegt; sie steht bei den Ämtern unter „Zuständig für“. Bei Grundstücken an einer Bezirksgrenze entscheidet weiterhin die Lage, nicht die Postleitzahl des Briefkastens. Jedes Amt hat eine eigene Seite mit Anschrift, Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereich.
94078 Freyung
- Telefon
- 08551 / 970-0
- poststelle@ag-frg.bayern.de
- Web
- Amtswebsite
- Entfernung
- 14,6 km östlich von Saldenburg (Luftlinie)
Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.
94032 Passau
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Saldenburg: 94163
- Web
- Amtswebsite
Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.
Weitere zuständige Stellen für Saldenburg
Für andere Unterlagen als das Grundbuch:
Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.
Saldenburg auf einen Blick
- Kreis
- Freyung-Grafenau
- Bundesland
- Bayern
- Postleitzahl
- 94163
- Gemeindeschlüssel
- 09272142
- Lage
- 48,773° N, 13,356° O
Grundbuchämter in der Umgebung von Saldenburg
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Saldenburg:
Fragen und Antworten zu Saldenburg
Welches Grundbuchamt ist für Saldenburg zuständig?
In Saldenburg bestehen 2 Grundbuchämter: Amtsgericht Freyung, Amtsgericht Passau. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Gilt in ganz Saldenburg dasselbe Grundbuchamt?
Nein. In Saldenburg bestehen 2 Grundbuchämter. Welches Ihr Grundstück führt, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem es liegt.