Grundbuchamt Marktheidenfeld

Grundbuchauszug für Marktheidenfeld online beantragen

Für Grundstücke in Marktheidenfeld führt das Amtsgericht Gemünden a. Main das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Gemünden am Main, rund 23,8 km nördlich von Marktheidenfeld (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Gemünden a. Main Grundbuchamt · in Gemünden am Main, 23,8 km nördlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Gemünden a. Main – Grundbuchamt für Marktheidenfeld

Amtsgericht Gemünden a. Main Bahnhofstraße 13
97737 Gemünden am Main
Telefon
+499351809204
Entfernung
23,8 km nördlich von Marktheidenfeld (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Gemünden a. Main: Öffnungszeiten und alle 37 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Gemünden am Main

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Marktheidenfeld online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Marktheidenfeld ist das in der Regel das Amtsgericht Gemünden a. Main.

Ort97828 Marktheidenfeld

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Marktheidenfeld

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Katasteramt Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Main-Spessart Lohr a. Main, 16,1 km
Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Gemünden a. Main Gemünden am Main, 23,8 km
Bauamt (Baulastauskunft) Amtsgericht Gemünden a.Main Gemünden am Main, 23,8 km
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 549,5 km
Bauamt (Bebauungsplan) Verwaltungsgemeinschaft Partenstein Partenstein, 22,6 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Nachbarorte mit anderem Amtsgericht

Hier ist nicht das Amtsgericht Gemünden a. Main zuständig: