Grundbuchamt Schwerin

Für Grundstücke in Schwerin führt das Amtsgericht Schwerin das Grundbuch. Schwerin liegt im Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Schwerin selbst.

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt Schwerin“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Zuständiges Amt Amtsgericht Schwerin Grundbuchamt · Demmlerplatz 1-2 · 19053 Schwerin
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Schwerin – Grundbuchamt für Schwerin

Amtsgericht Schwerin Demmlerplatz 1-2
19053 Schwerin
Telefon
+4938574150
Web
Amtswebsite
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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Schwerin beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

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    Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
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    Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
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    Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Weitere zuständige Stellen für Schwerin

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Schwerin Schwerin
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin
Bauamt (Bebauungsplan) Hansestadt Rostock Rostock
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauamt (Baulastauskunft) Landeshauptstadt Schwerin Schwerin
Bauamt / Umweltamt Landkreis Ludwigslust-Parchim Parchim
Bauaktenauskunft Landkreis Ludwigslust-Parchim Schwerin
Katasteramt Landkreis Ludwigslust-Parchim (und Schwerin) Parchim

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahlen in Schwerin

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Schwerin.

19053 19055 19057 19059 19061 19063

Grundbuchämter in der Umgebung von Schwerin

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Schwerin:

Öffnungszeiten

Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 05.09.2026.

Fragen und Antworten zu Schwerin

Welches Grundbuchamt ist für Schwerin zuständig?

Für Grundstücke in Schwerin führt Amtsgericht Schwerin das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Schwerin dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Schwerin“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Schwerin?

Ja. Amtsgericht Schwerin ist für alle Postleitzahlen in Schwerin zuständig: 19053, 19055, 19057, 19059, 19061, 19063.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Schwerin liegt zwar im Schwerin, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Schwerin. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.