Grundbuchamt Ihlow

Grundbuchauszug für Ihlow online beantragen

Für Grundstücke in Ihlow führt das Amtsgericht Aurich das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Aurich, rund 8,5 km nordöstlich von Ihlow (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Aurich Grundbuchamt · in Aurich, 8,5 km nordöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Aurich – Grundbuchamt für Ihlow

Amtsgericht Aurich Schloßplatz 2
26603 Aurich
Telefon
+4949419998354
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
8,5 km nordöstlich von Ihlow (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Aurich: Öffnungszeiten und alle 8 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Aurich

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Ihlow online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Ihlow ist das in der Regel das Amtsgericht Aurich.

Ort26632 Ihlow

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Ihlow

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Aurich
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 202,2 km
Katasteramt LGLN-Aurich Norden, 24,4 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Ihlow auf einen Blick

Kreis
Landkreis Aurich
Bundesland
Niedersachsen
Postleitzahl
26632
Gemeindeschlüssel
03452012
Lage
53,410° N, 7,403° O

Ebenfalls Amtsgericht Aurich

Nachbarorte mit demselben Grundbuchamt, ab Ihlow:

Bodenrichtwerte in Ihlow

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 50 €/m² 28–120 € (45)
Mischgebiet 55 €/m² 28–120 € (34)
Gewerbe / Industrie 10 €/m² 5,00–20 € (5)
Landwirtschaftliche Flächen 2,90 €/m² 2,70–5,80 € (5)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.