Grundbuchamt Mehren
Grundbuchauszug für Mehren online beantragen
In Mehren bestehen 2 Grundbuchämter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Welche Postleitzahlen zu welchem Amt gehören, steht unten bei den Ämtern.
Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.
Zuständige Grundbuchämter für Mehren
In Mehren bestehen 2 Grundbuchämter. Maßgeblich ist der Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Für die Postleitzahlen von Mehren ist die Zuordnung hinterlegt; sie steht bei den Ämtern unter „Zuständig für“. Bei Grundstücken an einer Bezirksgrenze entscheidet weiterhin die Lage, nicht die Postleitzahl des Briefkastens. Jedes Amt hat eine eigene Seite mit Anschrift, Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereich.
54550 Daun
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Mehren: 54552
- Telefon
- +496592180
- agdau@ko.jm.rlp.de
- Web
- Amtswebsite
- Entfernung
- 4,1 km westlich von Mehren (Luftlinie)
57610 Altenkirchen (Westerwald)
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Mehren: 57635
- Telefon
- +49268195260
- Web
- Amtswebsite
Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.
Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.
Weitere zuständige Stellen für Mehren
Für andere Unterlagen als das Grundbuch:
Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.
Mehren auf einen Blick
- Kreis
- Vulkaneifel
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Postleitzahlen
- 54552, 57635
- Gemeindeschlüssel
- 07132069
- Lage
- 50,183° N, 6,883° O
Grundbuchämter in der Umgebung von Mehren
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Mehren:
Fragen und Antworten zu Mehren
Welches Grundbuchamt ist für Mehren zuständig?
In Mehren bestehen 2 Grundbuchämter: Amtsgericht Daun, Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald). Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Die Zuordnung nach Postleitzahl steht auf dieser Seite bei den Ämtern: 54552 gehört zu Amtsgericht Daun, 57635 gehört zu Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald).
Gilt in ganz Mehren dasselbe Grundbuchamt?
Nein. Die 2 Grundbuchämter teilen sich das Stadtgebiet, jedes führt die Grundbücher eines Bezirks. Nach Postleitzahl gelesen: 54552 gehört zu Amtsgericht Daun, 57635 gehört zu Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald). Die vollständige Zuordnung steht auf dieser Seite bei den Ämtern. Liegt das Grundstück an einer Bezirksgrenze, entscheidet die Lage und nicht die Postleitzahl.