Grundbuchamt Alsfeld

Grundbuchauszug für Alsfeld online beantragen

Alsfeld ist Sitz des Amtsgerichts Alsfeld. Dessen Grundbuchamt führt das Grundbuch für Alsfeld und 17 weitere Orte im Gerichtsbezirk.

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Alsfeld Grundbuchamt · Landgraf-Hermann-Straße 1 · 36304 Alsfeld
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Alsfeld – Grundbuchamt für Alsfeld

Amtsgericht Alsfeld Landgraf-Hermann-Straße 1
36304 Alsfeld
Telefon
+49 6631 802 0
E-Mail
pressesprecher@ag-alsfeld.justiz.hessen.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Di–Fr 09:00–12:00 Uhr

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Alsfeld: Öffnungszeiten und alle 18 Orte des Bezirks

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Alsfeld online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Alsfeld ist das in der Regel das Amtsgericht Alsfeld.

Ort36304 Alsfeld

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Alsfeld

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Katasteramt Amt für Bodenmanagement Vogelsbergkreis Lauterbach, 15,7 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Landkreis Fulda und Vogelsbergkreis)
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 448,7 km
Bauamt / Umweltamt Vogelsbergkreis • Der Kreisausschuss Lauterbach, 15,7 km
Bauamt (Baulastauskunft) Vogelsbergkreis • Der Kreisausschuss Lauterbach, 15,7 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Alsfeld

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 53 €/m² 30–115 € (32)
Mischgebiet 28 €/m² 15–170 € (31)
Gewerbe / Industrie 36 €/m² 15–65 € (14)
Landwirtschaftliche Flächen 1,33 €/m² 1,00–1,90 € (38)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.