Grundbuchamt Feldatal

Grundbuchauszug für Feldatal online beantragen

Für Grundstücke in Feldatal führt das Amtsgericht Alsfeld das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Alsfeld, rund 13,5 km nordöstlich von Feldatal (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Alsfeld Grundbuchamt · in Alsfeld, 13,5 km nordöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Alsfeld – Grundbuchamt für Feldatal

Amtsgericht Alsfeld Landgraf-Hermann-Straße 1
36304 Alsfeld
Telefon
+49 6631 802 0
E-Mail
pressesprecher@ag-alsfeld.justiz.hessen.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Di–Fr 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
13,5 km nordöstlich von Feldatal (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Alsfeld: Öffnungszeiten und alle 18 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Alsfeld

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Feldatal online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Feldatal ist das in der Regel das Amtsgericht Alsfeld.

Ort36325 Feldatal

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Feldatal

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Katasteramt Amt für Bodenmanagement Vogelsbergkreis Lauterbach, 16,4 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Landkreis Fulda und Vogelsbergkreis)
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 460,3 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Feldatal

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 40 €/m² 32–50 € (9)
Mischgebiet 24 €/m² 22–30 € (8)
Gewerbe / Industrie 15 €/m² 15–15 € (2)
Landwirtschaftliche Flächen 0,63 €/m² 0,55–0,80 € (16)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.