Grundbuchamt Grebenau

Grundbuchauszug für Grebenau online beantragen

Für Grundstücke in Grebenau führt das Amtsgericht Alsfeld das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Alsfeld, rund 14,3 km westlich von Grebenau (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Alsfeld Grundbuchamt · in Alsfeld, 14,3 km westlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Alsfeld – Grundbuchamt für Grebenau

Amtsgericht Alsfeld Landgraf-Hermann-Straße 1
36304 Alsfeld
Telefon
+49 6631 802 0
E-Mail
pressesprecher@ag-alsfeld.justiz.hessen.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Di–Fr 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
14,3 km westlich von Grebenau (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Alsfeld: Öffnungszeiten und alle 18 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Alsfeld

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Grebenau online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Grebenau ist das in der Regel das Amtsgericht Alsfeld.

Ort36323 Grebenau

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Grebenau

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Landkreis Fulda und Vogelsbergkreis)
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 449,7 km
Bauamt / Umweltamt RP Gießen Gießen, 59 km
Bauamt (Baulastauskunft) Vogelsbergkreis • Der Kreisausschuss Lauterbach, 13 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Grebenau

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 26 €/m² 24–30 € (9)
Mischgebiet 20 €/m² 15–24 € (8)
Gewerbe / Industrie 15 €/m² 15–15 € (6)
Landwirtschaftliche Flächen 1,10 €/m² 0,80–1,60 € (14)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.