Grundbuchamt Ahaus

Grundbuchauszug für Ahaus online beantragen

Ahaus ist Sitz des Amtsgerichts Ahaus. Dessen Grundbuchamt führt das Grundbuch für Ahaus und 5 weitere Orte im Gerichtsbezirk.

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Ahaus Grundbuchamt · Postfach 11 61 · 48661 Ahaus
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Ahaus – Grundbuchamt für Ahaus

Amtsgericht Ahaus Postfach 11 61
48661 Ahaus
Telefon
+4925614270
Web
Amtswebsite
Die hinterlegte Anschrift ist ein Postfach.

Amtsgericht Ahaus: Öffnungszeiten und alle 6 Orte des Bezirks

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Ahaus online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Ahaus ist das in der Regel das Amtsgericht Ahaus.

Ort48683 Ahaus

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Ahaus

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Borken
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 340,9 km
Bauamt / Umweltamt Kreis Borken Borken, 28,7 km
Katasteramt Kreis Borken-Der Landrat Borken, 28,7 km
Bauamt (Baulastauskunft) Stadt Ahaus Ahaus

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Ahaus auf einen Blick

Kreis
Borken
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl
48683
Gemeindeschlüssel
05554004
Lage
52,092° N, 6,974° O

Ebenfalls Amtsgericht Ahaus

Nachbarorte mit demselben Grundbuchamt, ab Ahaus:

Bodenrichtwerte in Ahaus

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 165 €/m² 75–280 € (65)
Mischgebiet 180 €/m² 160–575 € (25)
Gewerbe / Industrie 40 €/m² 36–110 € (11)
Landwirtschaftliche Flächen 16 €/m² 16–16 € (1)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen, Geobasis NRW (dl-de-zero-2.0), über amtfinder.de.