Amtsgericht Ahaus – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Ahaus, Ahaus. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 6 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
48661 Ahaus
- Telefon
- +4925614270
- Fax
- +492561427311
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Weitere Angaben des Amts
Zuständigkeit laut Amt
Das Amtsgericht Ahaus besteht aus mehreren Gebäuden; im Erdgeschoss eines Gebäudeteils ist das Grundbuchamt untergebracht, im Gebäude II die Nachlassabteilung. Die veröffentlichten Sitzungstermine betreffen Zivil-, Familien- und Strafsachen (u.a. Bußgeldverfahren, Jugendschöffengericht) sowie Zwangsversteigerungen.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026