Amtsgericht Ahaus – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Ahaus, Ahaus. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 6 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Ahaus Postfach 11 61 · 48661 Ahaus
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Ahaus Postfach 11 61
48661 Ahaus
Telefon
+4925614270
Fax
+492561427311
Web
Offizielle Amtswebsite
Die hinterlegte Anschrift ist ein Postfach. Für einen Besuch vor Ort erfragen Sie bitte die Hausanschrift beim Amtsgericht.
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 6 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Ahaus das Grundbuch:

Weitere Angaben des Amts

Zuständigkeit laut Amt

Das Amtsgericht Ahaus besteht aus mehreren Gebäuden; im Erdgeschoss eines Gebäudeteils ist das Grundbuchamt untergebracht, im Gebäude II die Nachlassabteilung. Die veröffentlichten Sitzungstermine betreffen Zivil-, Familien- und Strafsachen (u.a. Bußgeldverfahren, Jugendschöffengericht) sowie Zwangsversteigerungen.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026