Grundbuchamt Legden

Grundbuchauszug für Legden online beantragen

Für Grundstücke in Legden führt das Amtsgericht Ahaus das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Ahaus, rund 8,1 km nordwestlich von Legden (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Ahaus Grundbuchamt · in Ahaus, 8,1 km nordwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Ahaus – Grundbuchamt für Legden

Amtsgericht Ahaus Postfach 11 61
48661 Ahaus
Telefon
+4925614270
Web
Amtswebsite
Entfernung
8,1 km nordwestlich von Legden (Luftlinie)
Die hinterlegte Anschrift ist ein Postfach.

Amtsgericht Ahaus: Öffnungszeiten und alle 6 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Ahaus

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Legden online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Legden ist das in der Regel das Amtsgericht Ahaus.

Ort48739 Legden

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Legden

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Borken
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 342,8 km
Bauamt / Umweltamt Kreis Borken Borken, 26,8 km
Katasteramt Kreis Borken-Der Landrat Borken, 26,8 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Legden auf einen Blick

Kreis
Borken
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl
48739
Gemeindeschlüssel
05554036
Lage
52,033° N, 7,100° O

Ebenfalls Amtsgericht Ahaus

Nachbarorte mit demselben Grundbuchamt, ab Legden:

Bodenrichtwerte in Legden

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 130 €/m² 65–180 € (25)
Mischgebiet 135 €/m² 85–150 € (5)
Gewerbe / Industrie 35 €/m² 23–35 € (4)
Landwirtschaftliche Flächen 16 €/m² 16–16 € (1)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen, Geobasis NRW (dl-de-zero-2.0), über amtfinder.de.