Grundbuchamt Sieversdorf-Hohenofen

Grundbuchauszug für Sieversdorf-Hohenofen online beantragen

Für Grundstücke in Sieversdorf-Hohenofen führt das Amtsgericht Neuruppin das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Neuruppin, rund 28,9 km nordöstlich von Sieversdorf-Hohenofen (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Neuruppin Grundbuchamt · in Neuruppin, 28,9 km nordöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Neuruppin – Grundbuchamt für Sieversdorf-Hohenofen

Amtsgericht Neuruppin Karl-Marx-Straße 18a
16816 Neuruppin
Telefon
+4933913950
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo, Do, Fr 09:00–11:30 Uhr; Di 13:30–16:30 Uhr
Entfernung
28,9 km nordöstlich von Sieversdorf-Hohenofen (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Neuruppin: Öffnungszeiten und alle 22 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Neuruppin

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Sieversdorf-Hohenofen online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Sieversdorf-Hohenofen ist das in der Regel das Amtsgericht Neuruppin.

Ort16845 Sieversdorf-Hohenofen

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Sieversdorf-Hohenofen

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Katasteramt Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, 28,9 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, 28,9 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Ostprignitz-Ruppin Neuruppin, 28,9 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Sieversdorf-Hohenofen

Stichtag 01.01.2026

Mischgebiet 10 €/m² 5,00–13 € (3)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.